Die unterschiedlichen Ebenen der 
Mitbestimmung
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Das Schulmitwirkungsgesetz regelt eindeutig, dass unser gesamtes Schulleben von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern durch vielfältige Möglichkeiten der Mitbestimmung gestaltet wird.

Wir legen besonderen Wert darauf, dass sich alle beteiligten Gruppen und Personen mit Engagement, vielen Ideen und Verantwortung in unsere Schule einbringen.

In der Lehrerkonferenz, den Klassenpflegschaften, der Schulpflegschaft, der Schülervertretung und schließlich der Schulkonferenz (dem wichtigsten Organ) wird diese Arbeit geleistet.

Die aktuelle Zusammensetzung und damit die Ansprechpartner sehen Sie in den einzelnen Aufstellungen:

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Klassenpflegschaften
Schülervertretung
Schulpflegschaft
Schulkonferenz